Pfandversteigerungen Günter Fuchs KG
 

Versteigerungsbedigungen für öffentliche Pfandversteigerungen

Information:
Die Begriffe Versteigerer und Auktionator sowie Versteigerung und Auktion sind identisch.
Verkürzter Auszug der Versteigerungsbedingungen


1. Der Versteigerer/Auktionator versteigert öffentlich und meistbietend in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennen Bieter und Käufer  die ausliegenden Versteigerungsbedingungen verbindlich an. Der Zutritt zur Versteigerung ist öffentlich und ohne Einschränkung gewährleistet. Der Zutritt erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr.  Das Hausrecht liegt beim Versteigerer/Auktionator.
2. Die Teilnahme an der Versteigerung ist nur mit einer Bieternummer möglich und wird nur gegen Original Vorlage eines gültigen Personalausweises von EU-Mitgliedsstaaten bzw. Reisepass ausgegeben (kein Aufenthaltstitel, kein Führerschein).

Die Bieternummer ist auf den Namen des Bieters ausgestellt und bis zum Ende der Pfandversteigerung sorgfältig auszubewahren. Die Bieternummer ist nicht übertragbar.  Für den Missbrauch mit der Bieternummer und die auf seine Bieternummer erteilten Zuschläge haftet der Bieter. Ohne Bieternummer ist keine Teilnahme an der Versteigerung möglich. Aus Gründen des Geldwäschegesetzes (u.a. § 2 Abs. 1+2) und der Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Buchführung ist die Registrierung der Bieter mit vollständiger Adresse erforderlich. Bei Firmen sind Handelsregissterauszug, Gewerbeanmeldung und der Nachweis der Eintragung im Transparentregister bzw. Gesellschaftervertrg/Gesellschafterliste zur Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen vorzulegen. Der Bieter erwirbt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung Namen und Anschrift, Erlaubnis und Legitimation seines Auftragfgebers schriftlich vorlegt.
3. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden und wie sie zu besichtigen sind. Für eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft, sowie für Mängel, Fehler und Schäden oder Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Es gibt kein Recht auf Umtausch, Rückgabe oder Wertminderung.


Der vollständige Text der Versteigerungsbedingungen liegt bei jeder Pfandversteigerung aus.




Hinweis lt. BGB Pfandrecht an beweglichen Sachen

§1238 (1) Verkaufsbedingungen

Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden, dass der Käufer den Kaufpreis sofort bar zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig sein soll, wenn dies nicht geschieht.


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