Pfandversteigerungen Günter Fuchs KG
 

Behördliche Corona Bestimmungen



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Die behördlichen Corona Bestimmungen der Bundesregierung wurden

Ende März 2022 aufgehoben.


!!! Es gelten weiterhin die jeweiligen aktuellen behördlichen Bestimmungen des
jeweiligen Bundeslandes bzw. des jeweiligen Versteigerungsortes

für Veranstaltungen bzw. sonstige Veranstaltungen !!!

Es gilt weiterhin:
Der Zutritt ist mit jeglichen Grippesymptomen, Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen
verboten.

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Der Bundesgesundheitsminister empfiehlt weiterhin

Abstand halten | Hände Waschen bzw. Desinfektion |

und das freiwillige Tragen einer Maske, wenn die Abstände von 1,5 Metern

nicht eingehalten werden können.


! ! ! ! !   BLEIBEN SIE GESUND   ! ! ! ! !
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